Energieausweis für Vermietung und Verkauf

Der Energieausweis ist beim Immobilienverkauf und bei der Vermietung gesetzliche Pflicht geworden. Mag man auch begründet über den Sinn des Energieausweises geteilter Meinung sein, spätestens bei der Besichtigung der Immobilie ist der Ausweis vorzulegen. Beim Immobilienverkauf ist er dem Kaufinteressenten spätestens während der Verhandlung zur Verfügung zu stellen.

Den Energieausweis gibt es in zwei Arten:

  • dem Verbrauchsausweis, der die verbrauchte Energie für Heizung und Warmwasser in Bezug zur Wohnfläche setzt. Der Verbrauchsausweis ist für Gebäude erlaubt, die fünf oder mehr Wohnungen haben. Er ist recht günstig erhältlich bei den Heizkostenablesediensten oder dem Energieversorger.

  • dem Bedarfsausweis, der die bauliche Situation der Immobilie zu Grunde legt und den Energiebedarf errechnet. Hierfür bedarf es einer richtigen baulichen Beurteilung des Gebäudes. Der Bedarfsausweis wird für Gebäude benötigt, die vier oder weniger Wohnungen haben, also für alle Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften.

Energieausweis bei Eigentumswohnungen

Den Energieausweis erhalten Sie bei Eigentumswohnungen bei Ihrer WEG-Verwaltung, in der Regel kostenlos.

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